Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Abweichungen von diesen Bedingungen — insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Bestellers — bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Ubersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit wir von Dritten gefertigte Komponenten liefern.
Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage. welcher Art auch immer, dar.
Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Besteller zumutbar sind.

 

2. Lieferung

Durch uns angegebene Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart.
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt. hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen. Krieg, Aufruhr. Streik in eigenen Betrieben. Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände sind wir berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem gechlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Monaten über die vereinberte Frist hinausführt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rükstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
Der Besteller kann sechs Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Liefetermins eine angemessene Nachfrist setzen.
Bei schuldhafter überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

 

3. Berechnung

Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Besteller berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
Die Preisangaben verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese kommt in der zum Lieferzeitpunkt gültigen Höhe in Anrechnung.
Alle Lieferungen erfolgen gegen Berechnung der Versandkosten an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Gefahr geht mit Auslieferung ab Werk an den Kunden über.

 

4.  Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt — als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können — suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

 

5.  Zahlung

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar rein netto Kasse.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 5% über dem jeweitigen Basiszinssatz, berechnet.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweiflein an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit das Bestellers sind wir — unbeschadet unserer sonstigen Rechte — befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Der Besteller kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. lm Falle laufender Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.

 

6.  Gewährleistung

Alle Angaben über Eignung. Verarbertung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Sie befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen.
Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Soweit Nachbesserung oder Ersatzliefe­
rung fehlschlagen, ist der Besteller berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Offensichtliche Mängel hat uns der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 BGB bleiben unberührt.

 

7. Haftung

Wir haften gegenüber dem Besteller unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
Soweit vertragswesentliche Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist unsere Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf den bei Vertregsschluss vorhersehbaren Schaden, maximal je­doch € 200.000 pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt.
Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Bestellers, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (dies umfasst z.B. Folgeschäde,. entgangener Gewinn sowie Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise aus anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Besteller Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten («Vorbehaltsware«) erst mit Eingang aller Zahlungan aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf ihn über. Wir werden auf Wunsch des Bestellers bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn und soweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle unsere offenen Forderungen um mehr als 30 % übersteigt.
Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Er ist ermächmigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mitzuteilen.
ist der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware vefügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Befugnis des Bestellers zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Wir können dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderung anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Besteller die Vorbehaltswaren auf eigene Kosten gegen Untergang oder Baschädigung, insbesondere durch Feuer, Wsser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und uns auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Dar Besteller tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an und erklären die Rückabtretung an den Besteller mit dar Maßgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.
Die Ausübung dos Eigenturnsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

 

9. Verschiedenes

Mit der automatischen Speicherung und Verarbeitung der persönlichen und sachlichen Daten sind beide Teilweise einverstanden.
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindich.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Gießen oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.

11.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.